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Grundlagen

 Integrative Schule Unterrichtszeiten                       
 Pflichtlektionen  Klassengrössen
 Charakterisierung der  Leistungszüge  Berufliche Orientierung
◦ Checks und Aufgabensammlung ◦ Schullaufbahnverordnung
 Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat      Downloads


INTEGRATIVE SCHULE

Die Volksschule ist der Ort der Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Die Gliederung der Sekundarschule in drei Leistungszüge hat verglichen mit der Primarstufe eine leistungshomogenere Klassenzusammensetzung zur Folge. Aber auch in den Sekundarschulklassen ist die Streuung der Stärken und Schwächen der Schüler/innen im Leistungsvermögen und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten gross. Selbst einzelne Schülerinnen oder einzelne Schüler weisen häufig ein heterogenes Leistungs- und Verhaltensprofil auf. Lehrpersonen müssen mit der dadurch entstehenden Heterogenität umgehen können. Um allen Schülerinnen und Schülern eine möglichst bedarfsgerechte Förderung garantieren zu können, bieten die Schulen ein dreistufiges Modell mit Förderangeboten an: das Grundangebot Unterricht, zusätzliche Förderangebote und die Verstärkten Massnahmen.

Die unmittelbarste Förderung der Schüler/innen bietet der Regelunterricht (Grundangebot). Im Schulgesetz ist definiert, dass der Unterricht integrativ erfolgt und die individuellen Bildungsbedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigt. Er basiert auf den Grundsätzen der Individualisierung und der Gemeinschaftsbildung. Durch einen differenzierten und kompetenzorientierten Unterricht bieten die Lehrpersonen den Schüler/innen begabungsweckende Herausforderungen und bedarfsorientierte Unterstützung. Das Grundangebot wird durch das reguläre Unterrichtslektionendach (ULD) finanziert.

Wenn das Grundangebot für die Förderung nicht ausreicht, hat die Schülerin oder der Schüler einen besonderen Bildungsbedarf. Für die Förderung der Schülerinnen und Schüler, die einen besonderen Bildungsbedarf haben, stehen an den Sekundarschulen folgende zusätzliche Förderangebote zur Verfügung: Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, Förderangebote für Schülerinnen und Schülern mit Lern- oder Entwicklungsstörungen und Schulische Heilpädagogik. Die Organisation der Förderangebote ist im standortspezifischen Förderkonzept festgelegt. Zur Finanzierung der zusätzlichen Förderangebote wird den Schulen ein Pool mit einer Anzahl an Lektionen, respektive ein Globalbetrag (Kollektive Ressourcen) zur Verfügung gestellt.

Für einzelne Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf kann die Schulleitung bei der Volksschulleitung zusätzliche Unterstützung (Verstärkte Massnahmen) beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten die Jugendlichen intensive heilpädagogische Unterstützung in der Regelklasse oder sie besuchen ein Spezialangebot (SPA) oder eine Sonderschule. Die Angebote der zusätzlichen Unterstützung (Verstärkte Massnahmen) sind zugeschnitten auf Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten, Beeinträchtigungen im kogntiven Bereich sowie Sinnes- und Körperbehinderungen.

 

UNTERRICHTSZEITEN (inkl. Blockzeiten)

Die Vorgaben zu den Unterrichtszeiten sind im Schulgesetz festgelegt. Der Unterricht beginnt um 8 Uhr und endet spätestens um 17.35 Uhr. Die Blockzeiten auf der Sekundarschule von 8 bis 12 Uhr werden eingehalten. Die Mittagspause dauert mindestens 45 Minuten (Ausnahme Hauswirtschaft über Mittag). Die maximale Anzahl Unterrichtslektionen pro Tag (Pflicht- und Wahlpflichtfächer) liegt bei neun Lektionen – am Vormittag höchstens sechs Lektionen. Findet am Nachmittag Unterricht statt, dann mindestens zwei Lektionen Pflicht- und Wahlpflichtfächer.

 

PFLICHTLEKTIONEN
Schüler/innen mit Stundentafel

In beiden Basel gelten an der Volksschule und an den Gymnasien die gleichen Stundentafeln, das heisst die gleiche zeitliche Dotierung der Fächergruppen und Fächer. An der Sekundarschule ist die Zahl der Wochenlektionen der Pflicht- und Wahlpflichtfächer in allen Leistungszügen gleich hoch und bleibt über die drei Jahre konstant; die wöchentliche Unterrichtszeit ist bei 34 Pflicht- und Wahlpflichtlektionen festgelegt.

 

KLASSENGRÖSSEN im Zug A, E und P

Die Klassengrösse ist im Schulgesetz – den Erfordernissen des Leistungszugs entsprechend – gestaffelt festgelegt: Im Leistungszug A sind maximal 16 Schüler/innen einer einzelnen Klasse zugeteilt, im Leistungszug E beträgt das Maximum 23 Schüler/innen und im Leistungszug P 25 Schüler/innen.

 

CHARAKTERISIERUNG DER LEISTUNGSZÜGE (A, E und P, Durchlässigkeit)

Die Jugendlichen sind gemäss ihrem schulischen Leistungsvermögen drei Leistungszügen mit unterschiedlichen Anforderungen zugeteilt:
• Leistungszug A (Allgemeine Anforderungen),
• Leistungszug E (Erweiterte Anforderungen),
• Leistungszug P (Hohe Anforderungen).

Die Leistungszüge der Sekundarschule sind durchlässig, d.h. es besteht die Möglichkeit, je nach schulischer Leistung der Schüler/innen von einem Zug in einen höheren oder tieferen zu wechseln. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit stehen den Jugendlichen, entsprechend ihren erworbenen Berechtigungen und Interessen, Angebote der Sekundarstufe II offen: berufliche Ausbildung und weiterführende Schulen.

 

BERUFLICHE ORIENTIERUNG

Die Vorbereitung auf die berufliche Orientierung findet schon während der Primarstufe statt: Selbst- und Sozialkompetenz weiterentwickeln sowie Stärken und Interessen erkennen. In der Sekundarstufe I wird die Berufsfindung zu einer der Hauptaufgaben.
Die Berufliche Orientierung findet über drei Jahre an der Sekundarschule statt, als allgemeindidaktisches Prinzip in allen drei Leistungszügen (P, E und A). In der 1. Sekundarschulklasse ist der Berufswahlprozess ein überfachliches Thema, da keine Lektionen in der Stundentafel dafür vorgesehen sind. In der 2. Sekundarschulklasse haben die Schüler/innen eine Unterrichtslektion im Fach Berufliche Orientierung. In der 3. Sekundarschulklasse ist kein Unterricht Berufliche Orientierung vorgesehen. Die Jugendlichen werden individuell durch die Lehrpersonen im Berufswahlprozess begleitet.

Ein Berufswahlfahrplan gibt vor, was in den drei Sekundarschuljahren thematisch-inhaltlich zu welchem Zeitpunkt im Bezug auf die Berufliche Orientierung angegangen wird.

Die Eltern der Jugendlichen tragen die Hauptverantwortung im Berufswahlprozess und für den Übertritt in eine berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schule.

Die Lehrpersonen, in der Regel die Klassenlehrperson, haben seitens der Schule den Lead in der Beruflichen Orientierung und führen den Berufswahlprozess. Sie halten sich im Unterricht Berufliche Orientierung an den Berufswahlfahrplan, begleiteten und beraten die Schüler/innen, kontrollieren und koordinieren Abläufe und Kontakte zwischen den Beteiligten (Jugendliche, Eltern, externe Angebote wie Berufsberatung).

Die Schüler/innen führen über die drei Jahre eine Berufswahldossier, erstellen Bewerbungsunterlagen und besuchen geforderte (obligatorische) Angebote (Projektwochen, Berufsinformationen, Schnupperlehren und anderes).

Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen werden an der Schule durch spezialisierte Fachpersonen Berufliche Orientierung und dem Standort zugeteilte Berufsberater/innen unterstützt.

Jede Sekundarschule verfügt über einen Berufswahlshop, ein kleines Berufsinformationszentrum mit unterstützendem Material, Informationen und Medien.

BERUFSBERATUNG BÄUMLIHOF

 

CHECKS UND AUFGABENSAMMLUNG

Am Ende der 2. Sekundarschulklasse machen alle Schüler/innen einen Leistungstest (Check S2 ). Die Checks umfassen ausgewählte Kompetenzen der Fachbereiche Fremdsprachen und Naturwissenschaften sowie der Fächer Deutsch und Mathematik. Inhalt und Durchführung der Checks sind standardisiert und vierkantonal vergleichbar. Die Checkergebnisse werden mit Punktzahlen ausgewiesen (keine Noten). Die Ergebnisse der Checks liefern Informationen über den individuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Fächern und können für den Übertritt in eine berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule genutzt werden.

Die Checks werden durch eine Aufgabensammlung ergänzt. Mit dieser stehen den Lehrpersonen Aufgaben zur Verfügung, die sie während des gesamten Schuljahrs zum Fördern und Kontrollieren des Lernfortschritts nutzen können. Der Referenzrahmen dieser Aufgaben ist derselbe wie derjenige der Checkaufgaben.

:: Checks und Aufgabensammlung

 

SCHULLAUFBAHNVERORDNUNG
Promotion, Beurteilung und Selektion

Die Sekundarschule wird in drei Leistungszügen geführt.

• Leistungszug A (Allgemeine Anforderungen),
• Leistungszug E (Erweiterte Anforderungen),
• Leistungszug P (Hohe Anforderungen).

Pro Semester wird ein Zeugnis abgegeben. Für die Beurteilung werden ganze Noten und dazwischen liegende halbe Noten von 6 (sehr gut) bis 1 (sehr schwach) verwendet.
Damit eine Schülerin oder ein Schüler im Leistungszug (E-Zug, P-Zug) verbleibt, muss sie/er folgende zwei Bedingungen im Zeugnis erfüllen:

– Nicht mehr als drei Zeugnisnoten dürfen unter 4.0 sein.
– Zeugnisnoten unter 4.0 müssen «doppelt kompensiert» werden.

Zusätzlich erhalten die Schüler*innen nach dem 1. Semester einen Lernbericht. Parallel zum Lernbericht schätzen die Schüler*innen in einem Beurteilungsbogen auch selber ihre Leistungen und ihr Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ein.

Im Zeugnis werden unbegründete Absenzen eingetragen.

Schüler*Innen können in einen anspruchsvolleren Leistungszug wechseln, wenn sie in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern einen Notendurchschnitt von 5,25 erreichen.
Schüler*innen in den Leistungszügen P und E, deren Durchschnitt in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern im Zeugnis den Anforderungen zum Verbleib im Leistungszug nicht genügen, wechseln in einen weniger anspruchsvollen Leistungszug.

:: Beurteilung in der Sekundarschule

 

VOLKSSCHULABSCHLUSS UND ABSCHLUSSZERTIFIKAT

Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schüler/innen einen Volksschulabschluss. Der Volksschulabschluss ist eine Mappe bestehend aus den Zeugnissen der 1. bis 3. Sekundarschulklasse, der Berechtigung für den Übertritt an eine weiterführende Schule, die im Zeugnis der 3. Sekundarschulklasse enthalten ist und dem Abschlusszertifikat. Das Abschlusszertifikat besteht aus den Ergebnissen der Checks am Ende der 2. und 3. Sekundarschulklasse, den Leistungsbeurteilungen in den Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen sowie Natur und Technik in der 3. Sekundarschulklasse und der Beurteilung der Projektarbeit in der 3. Sekundarschulklasse. Das im Volksschulabschluss integrierte Abschlusszertifikat erlaubt innerhalb des Bildungsraumes Nordwestschweiz den Vergleich ausgewählter Schulleistungen.

 

DOWNLOADS

Der Lehrplan legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest. Für die Schulen ist der Lehrplan 21 ein Planungsinstrument. Auf der Homepage der Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt können sich Eltern über den Lehrplan 21 informieren:

Stundentafel und Lehrplan

 

Kantonale Stundentafel: